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Ernährungstherapie nach § 43 SGB V

E

Im Falle einer Krankheit kann neben der vom Arzt verschriebenen (medikamentösen)  Therapie eine Ernährungstherapie sinnvoll und eine wertvolle Ergänzung sein.

Durch eine Ernährungsumstellung können Symptome gemindert und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden.

Ist die Ursache der Krankheit die Ernährung selbst, kann auch eine Heilung möglich sein.

Die Ernährungstherapie erfolgt in enger Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt und wird von Ihrer Krankenkasse bezuschusst! 

 Bei einer Diagnose/Indikation füllt Ihr Arzt Ihnen eine 

aus.

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